Rechtsanwalt in Würzburg: Fachgebiet finden und Erstberatung
Der Einstieg in ein Mandat ist fast immer die Erstberatung: ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Gespräch, in dem eine Anwältin oder ein Anwalt Ihren Fall einordnet, die Erfolgsaussichten einschätzt und sagt, was zu tun ist — ohne dass daraus automatisch ein umfassender Auftrag wird. Kanzleien arbeiten meist mit Schwerpunkten; wer vorab kurz schildert, worum es geht, erfährt am Telefon in der Regel sofort, ob das Thema dort bearbeitet wird.
Die zweite Frage, die viele vom ersten Anruf abhält, ist die nach den Kosten. Sie lässt sich beantworten, weil die Anwaltsvergütung in Deutschland nicht frei erfunden wird, sondern auf nachvollziehbaren Grundlagen beruht.
Die Erstberatung ist ein eigener, begrenzter Auftrag
Die Erstberatung dient der Orientierung. Sie erhalten eine Einschätzung der Rechtslage, eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen und meist eine Angabe dazu, was ein weitergehendes Mandat bedeuten würde — an Aufwand, an Dauer und an Risiko. Danach entscheiden Sie. Fragen Sie am Ende des Gesprächs ausdrücklich, ob Sie damit einen Auftrag erteilt haben oder nicht; diese Grenze sollte klar benannt sein.
Für die Erstberatung von Verbrauchern gilt eine gesetzliche Obergrenze der Gebühr. Diese Grenze steht im Gesetz, sie wird hier bewusst nicht beziffert — lassen Sie sich den Betrag vor dem Termin nennen, dann wissen Sie vorher, woran Sie sind. Vorbereitung senkt übrigens die Kosten in jedem Vergütungsmodell: Wer Unterlagen geordnet und den Sachverhalt knapp aufgeschrieben mitbringt, verbraucht weniger Beratungszeit für das Sortieren.
Worauf die Vergütung beruht
Im Regelfall rechnen Anwälte nach einer bundesweit geltenden gesetzlichen Vergütungsregelung ab. Deren Logik ist wichtiger als jede Zahl: Die Gebühr hängt nicht davon ab, wie viele Stunden jemand arbeitet, sondern überwiegend vom Wert der Angelegenheit. Je größer das wirtschaftliche Interesse, desto höher die Gebühr. Hinzu kommt, welche Tätigkeiten anfallen — außergerichtliche Vertretung, ein Verfahren bei Gericht, eine Einigung —, denn dafür sind jeweils eigene Gebühren vorgesehen.
Daraus folgen zwei Dinge, die im Erstgespräch zu klären sind. Erstens: Wie hoch ist der Wert, den die Kanzlei ansetzt, und wie kommt er zustande? Zweitens: Welche Kosten drohen zusätzlich, wenn die Sache vor Gericht geht — Gerichtskosten und, bei Unterliegen, die Kosten der Gegenseite. Wer nur nach dem Anwaltshonorar fragt, kennt das Kostenrisiko nur zur Hälfte.
In Würzburg zählen Bau- und Nachbarschaftsfragen zu den häufigen Anlässen: Ein großer Teil der Bausubstanz stammt aus den Jahrzehnten des Wiederaufbaus und kommt jetzt in die Sanierung. Wo saniert wird, entstehen Streit über Mängel, über Nachträge und über Geräusch und Staub in der Nachbarschaft — und gerade dort lohnt sich der Blick auf den Wert der Sache, bevor man in ein Verfahren geht.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung im Spiel ist
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, gehört sie an den Anfang, nicht ans Ende. Üblich ist, dass die Kanzlei für Sie eine Deckungsanfrage stellt: Der Versicherer prüft, ob der Fall vom Vertrag erfasst ist, und sagt zu oder ab. Wichtig sind dabei drei Punkte, die Sie selbst prüfen können — ob Ihr Vertrag den betroffenen Bereich überhaupt abdeckt, ob eine Wartezeit gilt und ob der Rechtsschutzfall zeitlich in den Versicherungszeitraum fällt. Eine Selbstbeteiligung ist üblich; ihre Höhe steht in Ihrem Vertrag.
Beratungshilfe und Vergütungsvereinbarung
Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe: Sie beantragen sie beim zuständigen Amtsgericht, das den Berechtigungsschein ausstellt. Damit übernimmt die Staatskasse den weit überwiegenden Teil der Kosten der Beratung, ein geringer Eigenanteil kann bleiben. Bringen Sie Nachweise über Einkommen, feste Ausgaben und Vermögen mit — danach wird gefragt. Für ein Verfahren bei Gericht gibt es ein eigenes Verfahren, die Prozesskostenhilfe; welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, sagt Ihnen das Gericht oder die Kanzlei.
Der Gegenpol dazu ist die Vergütungsvereinbarung. Kanzleien können statt der gesetzlichen Gebühr etwas anderes vereinbaren, in der Praxis häufig eine Abrechnung nach Zeit. Das kann sinnvoll sein, wenn der Wert der Sache hoch, der Aufwand aber überschaubar ist. Eine solche Vereinbarung gehört in Textform und sollte den Stundensatz, die Abrechnungseinheit und den geplanten Umfang benennen. Lassen Sie sich eine Schätzung des Gesamtaufwands geben — ein Stundensatz allein sagt über die Rechnung am Ende wenig.
Wer den ersten Termin richtig nutzt, hat danach drei Antworten in der Hand: wie die Rechtslage einzuschätzen ist, was das Vorgehen kosten kann und wer diese Kosten trägt. Fragen Sie im Zweifel lieber einmal zu direkt nach dem Geld — in einer guten Kanzlei ist das die normalste Frage des Tages.