Gebäudereinigung in Würzburg: Leistungen und Auswahl
Gebäudereinigung wird in Würzburg über zwei Dinge entschieden: über ein Leistungsverzeichnis, das benennt, was wo und in welchem Rhythmus getan wird, und über einen Vertrag, der regelt, was passiert, wenn es nicht getan wird. Alles andere — Preis, Personal, Mittel — ordnet sich diesen beiden unter. Ein häufiger Anlass für die erste Beauftragung ist dabei das Ende einer Sanierung, denn eine Bauschlussreinigung ist eine Arbeit für sich und hat mit der laufenden Pflege eines Gebäudes wenig gemein.
Bauschlussreinigung: das Ende der Baustelle, nicht der Anfang der Pflege
Nach einer Sanierung liegt Feinstaub überall, und zwar auch dort, wo man ihn zunächst nicht sieht: auf Oberkanten, hinter Heizkörpern, in Fugen, in Lüftungsgittern, auf Leuchten. Hinzu kommen Rückstände, die eine normale Unterhaltsreinigung gar nicht angeht — Klebereste, Farbspritzer, Mörtelschleier, Schutzfolien und die Etiketten auf neuen Bauteilen. Wer diese Arbeit den eigenen Leuten oder dem Reinigungsdienst des Alltags überlässt, bekommt in der Regel ein halbes Ergebnis und ärgert sich über Wochen, weil der Staub immer wieder auftaucht.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Bauzwischenreinigung, die während der Arbeiten läuft und lediglich Arbeitsfähigkeit herstellt. Die Bauschlussreinigung kommt danach und setzt voraus, dass alle Gewerke fertig sind. Wird sie zu früh angesetzt, wird sie zweimal fällig. Klären Sie deshalb im Bauzeitenplan, wann sie stattfindet, wer den Zutritt organisiert und ob Wasser und Strom auf der Baustelle verfügbar sind.
Empfindliche Oberflächen aus einer Sanierung — neue Böden, Beschichtungen, Naturstein — vertragen nicht jedes Mittel und nicht jedes Verfahren. Der Betrieb sollte danach fragen; wenn nicht, sagen Sie es von sich aus und geben Sie die Hinweise der Hersteller weiter.
Das Leistungsverzeichnis ist der eigentliche Vertragsgegenstand
Ein Angebot, das nur von einer Reinigung der Räume spricht, ist kein Angebot, sondern eine Absichtserklärung. Belastbar wird es erst durch ein Leistungsverzeichnis, das für jeden Bereich beschreibt, welche Tätigkeit in welchem Rhythmus erfolgt. Es ist zugleich der einzige Maßstab, an dem sich später beurteilen lässt, ob die Leistung erbracht wurde.
- Flächen und Bereiche einzeln aufgeführt, mit Größe und Bodenart
- Tätigkeit je Bereich benannt: wischen, saugen, feucht abwischen, entstauben
- Rhythmus je Tätigkeit — nicht jede Fläche braucht denselben
- Trennung zwischen Unterhaltsreinigung und Arbeiten in größerem Abstand
- Sonderleistungen gesondert: Glas, Fassade, Grundreinigung, Bauschluss
- Wer Verbrauchsmaterial stellt und wer die Entsorgung übernimmt
Der vierte Punkt verhindert die häufigste Enttäuschung. Eine Unterhaltsreinigung hält den erreichten Zustand, sie stellt ihn nicht her. Was über die Zeit fest anhaftet, wird in größeren Abständen mit anderem Aufwand entfernt. Wer beides in einen Rhythmus und einen Preis packt, bekommt entweder ein teures Angebot oder ein enttäuschendes Ergebnis.
Vertragsgestaltung: die Punkte vor der Unterschrift
Reinigungsverträge laufen dauerhaft, deshalb zählt weniger der Einstiegspreis als das, was im laufenden Betrieb greift. Prüfen Sie vor der Unterschrift Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsmöglichkeit sowie die Frage, wie und in welchen Abständen der Preis angepasst werden kann. Wichtig ist außerdem, was bei Mängeln geschieht: Ein guter Vertrag sieht vor, dass Sie eine Beanstandung anzeigen und der Betrieb innerhalb einer vereinbarten Zeit nachbessert.
Klären Sie ebenfalls den Umgang mit Schlüsseln und Zutritt, die Regelung zu Vertretung bei Ausfall, die Frage nach festem Personal und die Haftung für Schäden. Ein Betrieb sollte darlegen können, wie er die Qualität selbst kontrolliert und wer Ihr Ansprechpartner ist. Vereinbaren Sie einen regelmäßigen Termin, in dem Leistungsverzeichnis und Wirklichkeit abgeglichen werden — Gebäude ändern ihre Nutzung, und ein Verzeichnis, das nie angepasst wird, passt nach einiger Zeit nicht mehr.
Anbieter vergleichen
Vergleichbar sind Angebote nur, wenn allen dasselbe Verzeichnis zugrunde liegt. Lassen Sie deshalb nicht jeden Anbieter sein eigenes schreiben, sondern geben Sie den Rahmen vor und lassen Sie ergänzen. Eine Begehung vor dem Angebot ist Pflicht; wer ohne Besichtigung anbietet, kalkuliert an der Wirklichkeit vorbei und korrigiert später.
Aufschlussreich ist auch, wie ein Anbieter auf ein knapp kalkuliertes Konkurrenzangebot reagiert. Reinigung ist eine Leistung, die fast vollständig aus Arbeitszeit besteht — ein deutlich niedrigerer Preis bedeutet daher in aller Regel weniger Zeit im Objekt, nicht bessere Organisation. Seriöse Betriebe sagen das offen und benennen, welche Position sie streichen würden, um den Betrag zu erreichen. Diese Auskunft ist wertvoller als jeder Nachlass, weil sie Ihnen die Wahl lässt, statt sie im Verborgenen für Sie zu treffen.
Damit entscheidet sich die Auswahl nicht am Endbetrag, sondern an der Genauigkeit der Beschreibung. Ein sauber gefasstes Leistungsverzeichnis und ein Vertrag, der Nachbesserung und Ansprechbarkeit regelt, ersparen Ihnen die Gespräche, die sonst jeden Monat aufs Neue geführt werden.